Happy Immo GmbH

Abt-Petto-Straße 2
82041 Oberhaching

Telefon: 089 - 649 48 7- 0
Telefax: 089 - 649 48 7- 25

Email: info@happy-immo.de
Web: www.happy-immo.de

Vertretungsberechtigter: Horst Wettig, einzelvertretungsberechtigter GF

Berufsaufsichtsbehörde: Gewerbeerlaubnis vom 18.10.2000 nach § 34c GewO durch das Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München

zuständige Kammer: IHK München, Max-Joseph-Strasse 2, 80333 München
Handelsregister: Amtsgericht München, Stammkapital EUR 25.000,-- vollständig einbezahlt
Handelsregisternummer: HRB 133324
USt.ID: DE 212 02 15 98
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
a) Maklerverträge – gleich ob schriftlicher, fernschriftlicher, elektronischer, mündlicher oder sonstiger Form – über den Nachweis oder die Vermittlung von Immobilien oder ähnlichem kommen mit der Happy Immo GmbH, Abt-Petto-Straße 2, 82041 Oberhaching – im Folgenden Happy Immo genannt – nur unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass deren Einbeziehung nochmals gesondert vereinbart werden müssen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die AGB herunterzuladen oder auszudrucken.
b) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der Schriftform.
2. Vertragsabschluss und Vertragsende
a) Der Maklervertrag kommt mit dem Auftraggeber jeweils durch Erteilung eines provisionspflichtigen Maklerauftrags und Annahme des Auftrags durch die Happy Immo zu Stande. Auch die Aufnahme von Verhandlungen – unter Umgehung von Happy Immo – mit Partnern von Happy Immo und/oder den Eigentümern des von Happy Immo nachgewiesenen Objektes, geltend als Maklernachweis. Nimmt der Vertragspartner schriftlich, telefonisch oder elektronisch - beispielsweise durch Verwendung und Zusendung des elektronischen „Happy Immo - Kontakts“ - Kontakt mit der Happy Immo auf, so kommt der Maklervertrag insbesondere durch Unterbreitung eines Angebotes zum Vertragsschluss oder durch Zusendung eines Exposés über das/die interessierenden Objekte durch die Happy Immo zustande. Die Happy Immo behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Maklervertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor. Lediglich der Maklervertrag ist für den Verbraucher entsprechend des nachfolgenden Punkt 3 widerrufbar. Als Hauptvertrag gilt der zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer/Vermieter zustande gekommene Vertrag.
b) Sofern nichts anderes einzelvertraglich geregelt ist, kann ein Maklervertrag von Happy Immo wie auch vom Auftraggeber mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit gekündigt werden. Er endet mit dem Abschluss des Hauptvertrages oder nach zwölf vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat dieser das Recht, die zum Zustandekommen des Maklervertrages führende Erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (zum Beispiel mittels Brief, Fax, E-Mail) gegenüber der Happy Immo zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der zweiwöchigen Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die Happy Immo. Dabei ist der Widerruf zu richten an:

Happy Immo GmbH, Herr Horst Wettig, Abt-Petto-Straße 2, 82041 Oberhaching, Tel: 089 6494870

Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Verbraucher nicht mehr an den Maklervertrag gebunden. Beiderseits empfangene Leistungen sind zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Bereits vom Verbraucher erbrachte Zahlungen werden von der Happy Immo an ihn zurückerstattet. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Happy Immo mit der Ausführung der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
4. Zwischenverwertung
Die Zwischenverwertung der nachgewiesenen Objekte und die Weitervermittlung von Interessenten ist ausdrücklich vorbehalten d.h. diese können auch Dritten angeboten werden.
5. Tätigkeit für beide Vertragspartner
Der Happy Immo ist es ausdrücklich gestattet, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden d.h. z.B. sowohl für den Verkäufer/Vermieter/Verpächter als auch für den Käufer/Mieter/Pächter.
6. Angaben über das Objekt und ähnliche Angaben
Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Soweit sie jedoch auf Informationen Dritter beruhen, kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten. Der Interessent hat alle Daten zu überprüfen.
7. Provision
Sofern nichts anderes einzelvertraglich und in Textform vereinbart wurde, gelten nachfolgende Provisionssätze:
a) Für den Nachweis oder die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrages beträgt die Provision 3 % - drei Prozent - zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %, also insgesamt 3,57 % des Gesamtkaufpreises.
b) Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss von Mietwohnräumen ist für den Mieter kostenfrei. Ausnahme: Es wurde ein provisionspflichtiger Suchauftrag in Textform ausdrücklich erteilt. Die Provisionspflicht des Vermieters von Wohnraum ist im gesonderten Vermietungsauftrag geregelt.
c) Die Provision für den Nachweis gewerblicher Miet- und Pachträume beträgt für den Mieter oder Pächter drei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; errechnet von der Bruttomiete.
d) Der Provisionsanspruch der Happy Immo entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Der Anspruch der Happy Immo auf die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sollte keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden sein, so ist die Provision sofort innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu zahlen. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der Vertragspartner den Maklervertrag widerruft bzw. sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst oder der Hauptvertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder aus anderen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Happy Immo der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird.
e) Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von der Happy Immo entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von der Happy Immo nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Gleiches gilt für den Erwerb im Wege der freiwilligen Versteigerung, der Zwangsversteigerung durch Zuschlag od. Ausbietung. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinn, der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
8. Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber gibt dem Makler unverzüglich alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, welche die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, insbesondere die Aufgabe der Absicht zu verkaufen, kaufen, vermieten, mieten, verpachten, pachten.
b) Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, den Eigentümer davon zu unterrichten, dass er die Kenntnis von dem Objekt von Happy Immo erhalten hat. Die Mitarbeiter der Happy Immo haben Anspruch auf rechtzeitige Terminmitteilung und Anwesenheit bei Verhandlungen zum Abschluss des Hauptvertrages. Die Happy Immo ist berechtigt, von abgeschlossenen Verträgen einschließlich aller Nebenabreden Abschriften zu verlangen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, diese zu beschaffen.
c) Soweit dem Auftraggeber bereits zuvor von dritter Seite die Angebote von Happy Immo unterbreitet oder bereits Verhandlungen geführt wurden, so hat der Auftraggeber der Happy Immo innerhalb von 7 (sieben) – Tagen schriftlich per Einschreiben mitzuteilen, von welcher Seite das das Angebot erfolgt ist erfolgt eine derartige Mitteilung später als sieben Tage, so gilt der Nachweis des Objektes als durch die Happy Immobilien erbracht. Der Auftraggeber wird verpflichtet, vor Abschluss des Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Happy Immo rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch deren Tätigkeit veranlasst wurde.
d) Der Auftraggeber erteilt hiermit der Happy Immo Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
e) Alle unsere Mitteilungen und Angebote sind nur für unseren Kunden, den Adressaten bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte (direkt oder indirekt) ist nur mit unserer ausdrücklichen Erlaubnis, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, gestattet; hiervon ausgenommen sind – nur zur Prüfung des Objektes/Angebotes - die jeweils eigenen Rechtsanwälte, Steuerberater und die finanzierende Bank des Interessenten. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, an die Happy Immo die gemäß Punkt 7 dieser AGB oder einzelvertraglich vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Er schuldet in diesem Fall die Provision, wie wenn er den Hauptvertrag selbst geschlossen hätte. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Happy Immo bleibt hiervon unberührt.
9. Pflichten von Happy Immo
a) Alle Informationen und Pläne in den Immobilien-Exposés der Happy Immo stammen vom Eigentümer bzw. von einem vom Eigentümer beauftragten Dritten. Die Happy Immo ist nicht zu Nachforschungen verpflichtet. Sie gibt daher nur ungeprüfte Mitteilungen weiter. Die Happy Immo, welche die Informationen nur weitergibt, übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Interessent hat alle Angaben vor Vertragsschluss selbst zu überprüfen.
b) Die Happy Immo hat weder für die termingerechte Herstellung und Übergabe der Objekte zu sorgen noch schuldet sie diese.
c) Gegenstand des Maklervertrags ist ausschließlich der Nachweis oder die Vermittlung von Immobilien. Gegenstand des Maklervertrags sind insbesondere nicht:
• das Erreichen etwaiger steuerlicher Ziele,
• das Eintreten etwaiger Wertentwicklungen und/oder
• das Erreichen etwaiger Investitionsziele im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft.
Im Zweifelsfall ist der jeweiligen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar zu befragen.
10. Haftungsbeschränkung von Happy Immo
In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet Happy Immo Schadensersatz und Aufwendungsersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Regelungen:
a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit, soweit die Happy Immo eine Garantie übernommen hat;
b) In anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens bei Vertragsabschluss;
c) Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehender Regelungen gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit).
d) Happy Immo schuldet die branchenübliche Sorgfalt.
e) Happy Immo bleibt der Einwand des Mitverschuldens (z.B. wegen Verletzung der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers) unbenommen.
f) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Happy Immo.
g) Ansprüche nach Ziffer 10 b) verjähren innerhalb von einem (1) Jahr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Geschäftsräume der Happy Immo sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, und der Happy Immo, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Ist der Auftraggeber Unternehmer oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Happy Immo am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragsstellers (Happy Immo) zuständig.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine solche, welche dem wirtschaftlichen und rechtlichen Interesse der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt ebenso für Lücken in den vorstehenden Bestimmungen.

Happy Immo GmbH – 25.05.2018
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